Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Finest Concept & Ad e.K., Inhaber: Dipl.-Kfm. Michael Krebs, im folgenden Beratung genannt

1. Form der Einzelverträge

Verträge bedürfen ebenso wie deren Änderung und Ergänzung der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

2. Durchführung des Vertrages

2.1 Die Beratung bestimmt Art und Weise der Durchführung des Auftrages in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Sie ist berechtigt, sich bei der Durchführung des Auftrages der Hilfe Dritter zu bedienen.

2.2 Umfaßt die geschuldete Leistung die Herstellung, Beschaffung oder Verwaltung von Werbemitteln, so stellt die Beratung die insoweit erforderlichen Aufträge an Dritte auf Grundlage der vorkalkulierten Kosten im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers. Die Beratung ist zur Namhaftmachung des Dritten nicht verpflichtet. Sie haftet nicht für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeiten.

3. Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt der Beratung unverzüglich und kostenfrei alle Unterlagen zur Verfügung, die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind und versorgt sie mit den erforderlichen Informationen.

3.2 Der Auftraggeber trägt den Mehraufwand, der der Beratung dadurch entsteht, daß Arbeiten in Folge unrichtiger, nachträglich berichtigter oder lückenhafter Angaben wiederholt werden müssen. Der Auftraggeber haftet alleine für Schäden, die der Beratung aus einer unterbliebenen, verspäteten oder sonst fehlerhaften Mitwirkung des Auftraggebers entstehen.

4. Nutzungsumfang

4.1 Der Auftraggeber erwirbt mit voller Bezahlung der geschuldeten Vergütung das ausschließliche Recht, den Leistungsgegenstand zum vertraglichen Zweck zu nutzen.

4.2 Eine wiederholte oder über den vertraglichen Zweck hinausgehende Nutzung ist nur mit Einverständnis der Beratung zulässig. Gleiches gilt für die Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte.

4.3 Entwürfe, Konzepte und sonstige vorbereitende Ausarbeitungen dürfen ohne Zustimmung der Beratung nicht verwertet werden. Die Ausführung ihrer Entwurfsarbeiten bleibt ausschließlich der Beratung vorbehalten.

5. Geheimhaltung

Die Beratung verpflichtet sich, Geschäftsgeheimnisse und sonstige im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Informationen aus dem Geschäftsbereich des Auftraggebers geheimzuhalten und diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern aufzuerlegen.

6. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

6.1 Die Vergütung der Beratung bestimmt sich nach der im Einzelvertrag getroffenen Vereinbarung.

6.2 Liegt der Leistungsumfang auf Grund nicht vorhersehbarer Umstände oder aus Gründen, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (z.B. unzutreffende Mitwirkung des Auftraggebers) erheblich über der Kalkulation der Beratung, so kann die Beratung eine verhältnismäßige Anpassung der Vergütung verlangen. Dies gilt auch bei vereinbarten Höchstpreisen.

6.3 Die Reisekosten zum Auftraggeber werden nach Beleg abgerechnet. Für Fahrten mit einem KFZ werden 0,50 €/km berechnet.

6.4 Die Fälligkeit der Vergütung wird einzelvertraglich geregelt. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Die Beratung gewährleistet die Vertragsgemäßheit ihrer Leistung. Die Gewährleistung und die Verjährung der Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe des Leistungsgegenstandes.

7.2 Der Auftraggeber muss der Beratung Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Übergabe des Leistungsgegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Beratung unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung aus.

7.3 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind in erster Linie das Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferungen. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Auftraggeber nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages vorbehalten.

7.4 Die Beratung übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der Werbemaßnahmen in jeder Hinsicht (Schutzrechte Dritter, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit etc.). Insoweit genügt die Beratung ihrer Sorgfaltspflicht, indem sie den Auftraggeber auf gegebenenfalls bei ihr bestehende Bedenken hinweist. Sie legt dem Auftraggeber alle Entwürfe vor einer Veröffentlichung zur umfassenden rechtlichen Prüfung vor. Die Kosten von Fachgutachten und besonderen Untersuchungen (Bildzeichenrechte etc.) trägt der Auftraggeber, sofern er diesem zugestimmt hat.

7.5 Weitergehende Gewährleistungsansprüche bezüglich der Beratungsleistung sind ebenso ausgeschlossen, wie Schadensersatzansprüche gleich welcher Art. Insbesondere findet keine Haftung für Mangelfolgeschäden statt. Dies gilt nicht in Fällen des Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, in Fällen der Verletzung so genannter Kardinalpflichten oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.

8. Fristen

8.1 Lieferfristen ergeben sich aus den Einzelverträgen. Anderweitige Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.

8.2 Sofern die Beratung in Verzug gerät, haftet sie für gegebenenfalls eintretende Schäden bis zur Höhe von 20% des Rechnungswertes der von Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Beratung.

9. Allgemeines

9.1 Diese Bedingungen sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

9.2 Soweit in den vorstehenden Bedingungen Schriftform vorgesehen ist, ist eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses nur schriftlich möglich.

9.3 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist Saarbrücken ausschließlicher Gerichtsstandort.

9.4 Bei Verträgen mit Auslandsberührung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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